Berufstätige sollten bei einer schweren Verletzung durch einen Arbeitsunfall einen Krankenwagen rufen lassen. Bei sehr schweren Verletzungen – zum Beispiel Brüchen oder sogenannten Amputationsverletzungen – muss der Verletzte schon während der Fahrt medizinisch versorgt werden. Dafür muss der Unternehmer sorgen. Die Kosten hierfür werden von der Berufsgenossenschaft getragen.
Bei einer leichten Verletzung, wie einer Prellung ist es ausreichend, wenn ein Kollege den Verletzten mit seinem Pkw fährt. Bei Bagatellunfällen können Arbeitnehmer auch selbst fahren. Sollte es während der Fahrt – allein oder mit einem Kollegen – zu einem Unfall kommen, tritt die Berufsgenossenschaft für Schäden ein, denn der Weg zum Arzt ist versichert. Allerdings ist die Berufsgenossenschaft nicht für Schäden am Auto zuständig.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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