Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund. Demnach kann eine Wohnung dem Elternteil mit Kind zufallen, auch wenn dieses bereits volljährig ist.
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar eine gemeinsame Wohnung genutzt. Nach der Trennung wohnte die Frau mit ihrem Sohn weiterhin in der Wohnung, die beiden Eltern zur Hälfte gehörte. Nach kurzer Zeit gab es Streit zwischen Frau und Sohn. Der Ehemann forderte nun die gemeinsame Wohnung ein, um dort zukünftig mit seinem Sohn zu wohnen. Die Richter vom Oberlandesgericht Hamm gaben dem Mann recht. „Es steht immer das Kindeswohl im Vordergrund.“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Deswegen durfte der Sohn mit seinem Vater einziehen und die Mutter musste sich eine neue Bleibe suchen.
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