Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das auch für private Bauherren Bedeutung hat. Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) soll die Zahlungsmoral verbessern und tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft.
Der sogenannte „Druckzuschlag“, der Einbehalt zur Mängelbeseitigung, ist reduziert worden. Bisher konnte der Bauherr mindestens das Dreifache der Summe zurückbehalten, die die Beseitigung der Mängel voraussichtlich kostet. Künftig darf es nur noch das Doppelte sein. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind private Bauherren dadurch im Nachteil, da sie in der Regel nur kleine Mängel nachweisen. Mit der Reduzierung des Druckzuschlags werde ein zentrales Instrument genommen, diese rasch beseitigen zu lassen.
Die Bevorzugung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbraucherverträgen wird abgeschafft. Das nutzt wiederum den Bauherren, denn im Vergleich zum Bürgerlichen Gesetzbuch sieht die VOB verkürzte Verjährungsfristen bei Mängeln vor.
Neu eingeführt wird eine „Bestellersicherheit“. Sie schützt den Verbraucher besser, wenn das Bauunternehmen Pleite macht. Künftig muss dieses bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheitsleistung in Höhe von fünf Prozent der Baukosten hinterlegen. Da dies aber sehr wenig ist, sollte man versuchen, mit dem Bauunternehmen eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent auszuhandeln. Für die Zeit der Gewährleistung sollte möglichst auch eine Sicherheit vereinbart werden, und zwar in Höhe von fünf Prozent der Baukosten.