Lange Zeit galten offene Immobilienfonds als sichere und attraktive Geldanlagen in Immobilien. Umso mehr überraschte es zahlreiche Anleger, dass nach der Finanzkrise zahlreiche offene Immobilienfonds schlossen und aufgelöst werden mussten, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Grundsätzlich konnten die entsprechenden Fonds täglich zu einem festgesetzten Betrag an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden, was die Fonds interessant für Kleinanleger machte.
Soweit jedoch die Liquidität nicht zur Rücknahme der Anteile ausreichte, hatten die Gesellschaften jedoch die gesetzliche Möglichkeit die Rücknahme auszusetzen und im schlimmsten Fall konnten sie die Gesellschaft komplett auflösen.
Auf diese Möglichkeit wiesen die Banken zumeist nicht hin, da diese Möglichkeit lediglich rein theoretischer Natur sei und bis ins Jahr 2008 kaum in Anspruch genommen wurde, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Argumentation der Banken. Man dürfe die Aufklärungspflichten einer Bank nicht ins Unendliche und damit maßlos übersteigern, verlangten die Banken.
Teilweise schlossen sich die Instanzgerichte dieser Rechtsauffassung an und wiesen daher Schadensersatzklagen von geschädigten Verbrauchern ab.
Nunmehr entschied jedoch der Bundesgerichtshof, dass Banken ungefragt auf das genannte Risiko hinweisen müssen. Versäumt sie das, ist das ein Beratungsfehler, der eine Schadenersatzpflicht nach sich zieht. Das höchste Gericht, vertritt die Ansicht, dass ein Kunde schon vor dem Kauf von Anteilen wissen muss, auf was er sich einlässt. Insbesondere ist auch auf solche Risiken hinzuweisen, welche sich gerade aus den geltenden Gesetzen ergeben, erklärt Cäsar-Preller die Rechtsprechung des BGH.
Die nunmehr klare Ansicht des BGH ermöglicht es vielen geschädigten Anlegern ihre Ansprüche geltend zu machen.
Da zu erwarten ist, dass die meisten Banken dennoch die Zahlung verweigern werden, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dennoch meist zu empfehlen.
Neueste Kommentare