Gegenwärtig prüft das Justiz- und Verbraucherschutzministerium, ob Gespräche zwischen (Bank-)Beratern und Kunden aufgezeichnet werden sollten. Auch die europäische Finanzaufsicht prüft diese Möglichkeit.
Gegenwärtig ist es so, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller, dass die Protokolle schriftlich zu Papier gebracht werden. Dabei werden die Vordrucke oftmals lückenhaft ausgefüllt und die Kunden verstehen das dort protokollierte oftmals nicht.
Wie der Experte Cäsar-Preller weiß, führt dies dann oftmals zu Streitigkeiten und schlussendlich zu teuren Prozessen gegen die Berater und Banken. Diese verweisen regelmäßig auf die gefertigten Protokolle und die Kunden haben kaum die Möglichkeit gegenteiliges zu beweisen.
Eine elektronische Aufzeichnung würde zwar nicht alle, aber dennoch einige Prozesse vermeiden helfen, denn jeder wüsste und könnte belegen was gesagt und versprochen wurde. Auch Probleme mit lückenhaften Protokollen würden der Vergangenheit angehören, erklärt Cäsar-Preller die Vorteile des Verfahrens.
Aufgrund dieser Vorteile sind elektronische Aufnahmen im professionellen Wertpapiergeschäft schon lange Standard.
Soweit die Berater nichts zu verbergen haben, sollten Sie die diese Idee unterstützen, da dies zur mehr Transparenz führt und die Berater vor unnützen Klagen bewahrt, meint der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
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