Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommt zu dem Schluss, dass die Beratungsprotokolle der Banken in der vorliegenden Fassung keine Hilfe für die Anleger sind. Die Verbraucherzentrale untersuchte dabei die Beratungsprotokolle von 14 Banken und Sparkassen. Demnach seien die seit Januar gesetzlich vorgeschriebenen Protokolle zum großen Teil verbraucherunfreundlich. Die Berater könnten sie so ausfüllen, dass sie letztlich nur den Banken nützten. Die Protokollvorlagen böten den Bankberatern die einfache Möglichkeit, von dem zuvor ermittelten Risikoprofil abzuweichen.
Verschlimmert werde die Position des Anlegers noch dadurch, dass die Kreditinstitute den Kunden zur Unterschrift des Protokolls aufforderten, obwohl dies der Gesetzgeber gar nicht vorsieht. Die Protokolle der Deutschen Bank, der Postbank und der HypoVereinsbank erfüllten darüber hinaus nicht den gesetzlichen Mindeststandard, dass die Anlageziele gewichtet werden können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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