Viele Arbeitnehmer oder Selbstständige machen einige Fortbildungen, um ihre beruflichen Erfolge zu steigern. Dabei ist es natürlich möglich, dass man die Fortbildungen beim Finanzamt anerkennen lässt. Doch in der Praxis ist das gar nicht so einfach, wie folgender Fall zeigt.
Im vorliegenden Fall hatte eine Zahnärztin eine Fortbildung auf Mallorca beim Finanzamt gemeldet, blieb jedoch auf ihren 4155 Euro sitzen. Sie hatte einen Shaolin-Kurs besucht und dargelegt, dass es dabei um eine ganzheitliche medizinische Denkweise ging. Der Kurs wurde von der Zahnärztekammer als Fortbildung anerkannt und ging jeden Tag von 9 bis 18 Uhr. Das Finanzamt Köln sah die Sache jedoch anders und lehnte es ab, den Kurs als Fortbildung anzuerkennen. 
Nutzen beim Finanzamt klar begründen
Laut den Richtern diente der Kurs vor allem der Gesundheit der Teilnehmer und sei nicht ausschließlich beruflich bedingt. „Wenn Sie eine Fortbildung machen, dann müssen sie beim Finanzamt immer ausführlich darlegen, wieso der Kurs einen beruflichen Mehrwert und Nutzen hat.“, rät der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dabei kommt es vor allem auf Details an, wie zum Beispiel eine Teilnehmerliste oder einen Zeit- und Inhaltsplant. Laut der Teilnehmerliste kann man nämlich erkennen, ob Menschen mit einem ähnlichen beruflichen Hintergrund ebenfalls am Kurs teilnehmen. Außerdem kann man auf einem Inhaltsplan den möglichen Nutzen für den Beruf konkret herleiten. 
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