Viele Urlauber leihen sich direkt am Urlaubsort die Skier aus. Wer kommt aber bei einem Sturz für eventuelle Beschädigungen an den Skiern auf?
Hierüber muss man sich keine Sorgen machen. Denn die Ausleihstationen, die Skier verleihen, sind entsprechend abgesichert. Der Versicherer ersetzt die Kosten für beschädigte Skier unabhängig davon, wer sie kaputt gemacht hat.
Anders sieht es dagegen aus, wenn man sich von Freunden etwas ausleiht und es zu Bruch geht, zum Beispiel ein Fotoapparat. Das kann unter Umständen teuer werden. Denn viele private Haftpflichtversicherer leisten keinen Ersatz für geliehene Gegenstände oder es ist im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung von meist 250 Euro vereinbart.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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