Die Besteuerung von gesetzlichen Renten und solchen aus berufsständischen Versorgungswerken nach gleichem Maß ist rechtens. Sie entschied der Bundesfinanzhof in München zum Aktenzeichen X R 15/07. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, das vorsieht, dass grundsätzlich alle Renten nach jährlich steigenden prozentualen Anteilen zu versteuern sind.
Ein selbständiger Rechtsanwalt hatte dagegen geklagt. Er bezieht jeweils eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse und aus dem Rechtsanwaltsversorgungswerk. Er machte geltend, es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass seine Rente gleich der eines früheren Angestellten besteuert werde. Die Bundesrichter gaben ihm Recht. Im Fall der Rentenbesteuerung müssten komplexe Lebenssachverhalte geregelt werden. Dabei seien dem Gesetzgeber gröbere Generalisierungen einzuräumen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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