Bei jedem 8. bis 10. Verkehrsunfall bestehen Anhaltspunkte, dass Kriminelle diese Unfälle provoziert haben um Versicherungsleistungen zu erschleichen, warnt der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Betrüger machen es sich zu Nutze, dass derjenige welcher auffährt in aller Regel die Schuld zugesprochen bekommt. Daher provozieren sie z.B. durch ruckartiges bremsen vor Ampeln oder Fußgängerüberwegen Auffahrunfälle, erläutert Cäsar-Preller die Masche der Betrüger.
Oft provozieren die Betrüger die Unfälle auch an unübersichtlichen Stellen mit komplizierter Verkehrsführung. Neben Auffahrunfällen provozieren die Kriminellen auch Streifschäden beim Spurwechsel oder Unfällen an Kreuzungen. Hier fahren die Betrüger kurz vor den Opfern von rechts in die Kreuzung ein, sodass diese den Unfall kaum vermeiden können.
Wenn neben der typischen Unfallsituation, auch noch weitere Indizien wie z.B. sehr routinierte Unfallopfer, weitere ersichtliche Unfallschäden am gegnerischen Fahrzeug oder plötzlich auftauchende Zeugen, welche Druck auf den vermeintlichen Unfallverursacher ausüben, hinzukommen, sollte man misstrauisch werden, empfiehlt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Hier sollte man auch bei reinen Bagatellschäden auf die Polizei bestehen, welche bei begründeten Betrugsverdacht die nötigen Maßnahmen ergreift. 
Die Folgen nicht provozierter Unfälle können für die vermeintlichen Unfallverursacher vielschichtig sein. Neben Punkten und Bußgeldern, wird der Schadensfreiheitsrabatt sinken. Hinzu kommen die eigenen Kosten des Unfalls, soweit man nicht Vollkasko versichert ist. 
Weiterhin besteht stets die Gefahr von ernsthaften Verletzungen, welcher der Täter stets billigend in Kauf nimmt, erläutert Cäsar-Preller die Gefahren.
Wird der Betrüger jedoch überführt, droht diesem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bis zu 10 Jahre Haft.