Die starre Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) wurde jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise infrage gestellt. Verbraucherschützer haben immer ein besonderes Auge für die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Kunden von Nachteil sein können. Möglich war dies bislang bei fast allen Vertragswerken; nur bei vielen privaten Bauverträgen stießen Verbraucherschützer an ihre Grenzen, da oft Bauunternehmer und Handwerker auf einem Vertragsabschluss auf Grundlage der VOB bestehen. Diese wird als Ganzes vereinbart. Einzelne Klauseln waren nicht anfechtbar und das Gesamtwerk galt als unantastbar. Der BGH hat nun entschieden, den Blick auf die Einzelheiten zuzulassen und den privaten Bauherrn als besonders schutzwürdig eingestuft. Als „Durchbruch“ bezeichnet dies der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Seit vier Jahren klage der Verband gegen 24 Klauseln des Vertragswerkes. Die VOB/B wären ursprünglich nicht für den privaten Endverbraucher gedacht, sondern für öffentliche Bauaufträge. Der private Bauherr sei jedoch nicht so versiert, was die Einzelheiten eines Bau-Werkvertrages anginge. Deshalb müssten die Klauseln überprüfbar sein. Immerhin würden heute 70 bis 80 Prozent aller privaten Bauvorhaben auf Grundlage der VOB/B abgewickelt. Ein besonderer Dorn im Auge ist dem vzbv die Klausel, die sich mit der Verjährungsfrist von Baumängeln beschäftigt. Während das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bei Mängeln an einem Bauwerk einen Fünfjahresschutz für den Bauherrn einräumt, ist die Frist nach VOB/B um ein Jahr verkürzt. Ebenfalls als rechtwidrig stuft der Verband die so genannte Abnahmefiktion ein: Wenn der Bauherr sich bis zwölf Tage nach der Fertigstellung des Hauses nicht äußert, gilt das Werk laut VOB/B als abgenommen. Wer die Frist versäumt, kann Mängel nicht mehr reklamieren. Das kann für den Bauherrn fatale Folgen haben. Vor diesem schweigenden Einverständnis muss ein Verbraucher geschützt werden – zumal Schweigen laut BGB keine Rechtsfolgen haben darf. Auch auf irreführende Bauzeitangaben und intransparente Preisgestaltung zielt die Kritik des vzbv. Beim Bauherren-Schutzbund (BSB) stößt das Urteil auf deutliche Zustimmung. Dort hält man das Urteil für eine Reaktion der Richter auf immer trickreichere Vertragsklauseln zu Ungunsten der Bauherren. Dem sei nun ein Riegel vorgeschoben. Zwar habe der Verbraucher nun nicht mehr den Schutzmantel der VOB/B, aber das helfe ihm mehr, als es ihm schade. Etwas verhaltener in der Freude über das Urteil ist man beim Verband privater Bauherren. Einerseits würden die Verbraucherrechte zwar gestärkt, andererseits jedoch gehe mit dem Urteil auch eine massive Verunsicherung der Bauherren einher. Der Beratungsbedarf der Verbraucher werde noch einmal massiv steigen. Denn jetzt müsse der Bauherr um jede Kleinigkeit ringen.
Neueste Beiträge
- Handy beschlagnahmt: Muss ich PIN, Fingerabdruck oder Face-ID herausgeben?
- Neue Verjährungsfristen für Bußgeldbescheide ab 01.07.2026: Was Betroffene jetzt wissen müssen
- Ticketprobleme bei WM, Bundesliga, Champions League & Co.: Welche Rechte Fans haben
- Asbestbelastung in der Wohnung festgestellt – welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
- Warum Beschuldigte gegenüber Polizei und Ermittlungsbehörden schweigen sollten – auch wenn sie unschuldig sind
Archiv
- August 2026
- Juli 2026
- Juni 2026
- Mai 2026
- März 2026
- Februar 2026
- Januar 2026
- Dezember 2025
- Oktober 2025
- September 2025
- August 2025
- Juli 2025
- Juni 2025
- Mai 2025
- April 2025
- März 2025
- Februar 2025
- Januar 2025
- Dezember 2024
- November 2024
- Oktober 2024
- September 2024
- August 2024
- Juli 2024
- Juni 2024
- Mai 2024
- April 2024
- März 2024
- Februar 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Januar 2015
- Oktober 2014
- Juli 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Dezember 2013
Kategorien
- Abgasskandal
- Allgemein
- Arbeitsrecht
- Arzt- und Medizinrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bankrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Baubiologie
- Baurecht
- Corona
- Corona
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familie und Freizeit
- Familienrecht
- Kanzlei in der Presse
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungsrecht
- Mietrecht
- Newsletter
- Recht- Rund ums Wohnen
- Rechtsgebiete
- Reiserecht
- rund-ums-wohnen
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Unternehmen und Arbeit
- Urteile
- Verbraucherschutz
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Videos
Neueste Kommentare