Der, der Vorfahrt hat, ist bei einem Unfall immer im Recht. So lautet eine allgemeine Verkehrs-Floskel. Doch stimmt das wirklich? Nein. Auch derjenige, der Vorfahrt hat, kann eine besondere Ge fahrenlage schaffen und somit schuld sein.
Falls ein Fahrer sich auf einer Vorfahrtsstraße befindet, kurz blinkt und dann trotzdem weiter geradeaus fährt, ist er ebenfalls schuldig. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass der Fahrer zu 20 Prozent mit haften muss (Az.: 13 S 34/13).
Im oben genannten Fall war ein Autofahrer auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs und setzte den Blinker kurz vor einer Einmündung nach rechts, fuhr jedoch einfach geradeaus weiter. Der Linksabbieger stieß daraufhin mit ihm zusammen, da er dem Blinker des anderen Autofahrers vertraute und aus der Nebenstraße fuhr.
                                                                                                                                                                                                                        
Zunächst hatte der Linksabbieger behauptet, dass der andere Fahrer sogar die Geschwindigkeit verringert hatte und kurz vor dem Abbiegen noch das Lenkrad herumgerissen hatte, um weiter geradeaus zu fahren. Demnach war es dem Linksabbieger unmöglich, nicht mit dem Auto zusammen zu stoßen.
Das Amtsgericht in St. Ingbert wies die Klage jedoch ab. Der Kläger legte Berufung ein und konnte zumindest einen kleinen Erfolg beim Landgericht Saarbrücken verbuchen. 
„Laut Verkehrsrecht haftet immer der Wartepflichtige bei einer Vorfahrtsstraße.“, berichtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „ Jedoch hat der Fahrer in diesem Fall eine besondere Gefahrenlage geschaffen, indem er den Blinker setzte.“ Der Fahrer hätte im Idealfall vorsichtig an den Linksabbieger heranfahren müssen, um sich mit ihm zu verständigen oder gar zu warten. „Demnach ist eine Mithaftung durchaus richtig.“, beteuert der Wiesbadener Anwalt. Der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße musste demnach eine Teilzahlung von 475 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.