In den letzten Wochen hat die Polizei einmal mehr bundesweit zu einem so genannten „Blitzmarathon“ aufgerufen. Vielen „Rasern“ drohen dann Geldbußen, Strafpunkte oder gar Fahrverbote. „In vielen Fällen ist es geboten, eingehende Bußgeldbescheide nicht einfach zu akzeptieren, sondern sie anwaltlich auf Fehler hin überprüfen zu lassen“, meint der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

 

Laut einer Studie von Sachverständigen weisen ca. 45 % aller Bußgeldbescheide, die aufgrund von größeren „Blitzaktionen“ erlassen werden, Fehler auf. Die häufigsten sind hier:

 

–     Für das benutzte Messgerät liegt keine ordnungsgemäße und vor allem aktuelle Eichung (Eichschein) vor.

–     Das Messgerät wurde nicht ordnungsgemäß aufgestellt und eingemessen, sodass es häufig zu Messfehlern oder –ungenauigkeiten kommt.

–     Die Polizeibeamten, die die Messung vornehmen, haben die vorgeschriebene Messschulung nicht absolviert.

–     Die Qualität des Fotos ist für eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers nicht ausreichend.

 

Diese möglichen Fehler wie auch weitere Unrichtigkeiten können über einen Rechtsanwalt, der sich schwerpunktmäßig mit Bußgeldsachen bzw. Verkehrsordnungswidrigkeiten beschäftigt, durch eine Akteneinsichtnahme herausfinden, und den Mandanten sodann dazu beraten, ob eine Verteidigung Sinn macht und mit welcher Strategie diese Erfolg versprechend vorgenommen werden kann.