Geschwindigkeit:
Mal wieder etwas zu flott unterwegs gewesen? In Norwegen zum Beispiel schlagen 20 Stundenkilometer zu viel mit mindestens 465 Euro zu Buche. In Schweden kommt man auch nicht gerade günstig davon (270 Euro), Italien ab 160 Euro und in der Schweiz ab 140 Euro. In Deutschland sind hierfür höchstens 35 Euro fällig.
Alkohol:
Absolutes Alkoholverbot gilt in Estland, Rumänien, Tschechien, Ungarn und der Slowakei. Die 0,2-Promillegrenze gilt in Schweden, Polen und Norwegen. Mitunter sind die Strafen für Alkoholsünder auch ziemlich hoch. Beispielsweise in Schweden zahlen Promillesünder mindestens 40 Tagessätze. Wer also z. B. ein Tageseinkommen von 200 Euro hat, zahlt 8.000 Euro Bußgeld.
Rote Ampel:
Besonders in Norwegen kann eine überfahrene rote Ampel teuer werden. Ein Rotlichtverstoß kostet hier satte 670 Euro. Auch nicht zu verachten: Ungarn: bis 370 Euro, Schweden: ab 310 Euro, Mazedonien: ab 300 Euro, und Kroatien: ab 270 Euro.
Wenn der Verkehrssünder es ungeschoren nach Hause schafft, hat er meist Glück. Zwar kann das Bundesamt für Justiz auch Bescheide aus dem EU-Ausland vollstrecken, wenn das Bußgeld plus Verwaltungskosten mindestens 70 Euro beträgt und der Verkehrssünder schriftlich in deutscher Sprache angehört wurde. Aber die Vollstreckung selbst erfolgt nur auf Antrag der entsprechenden ausländischen Behörde. Seit Oktober 2010 sind beim Bundesamt für Justiz erst knapp 250 Ersuchen um Vollstreckungshilfe eingegangen. 
Ein zunächst entwischter Verkehrssünder kann aber immer noch auffliegen, wenn er das Land erneut bereist und sodann bei einer Verkehrskontrolle ertappt wird. Er kann dann auch noch verspätet zur Kasse gebeten werden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden