Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 25. Mai 2020 den VW Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner Kunden zum Schadenersatz verurteilt. Deutlicher hätte es für den VW Konzern nicht ausgehen können.
Leider haben in Deutschland von den circa zweieinhalb Millionen betroffenen Geschädigten lediglich um die 550.000 sich gegen VW gewehrt. Davon 450.000 über das sogenannte Musterfeststellungsklageverfahren. Dieses Instrument hat die Politik eingeführt, um gegen den VW Konzern gebündelt vorgehen zu können. Es wurde hierfür, wenn man so will, ein eigenes Gesetz geschaffen, um den Geschädigten im Dieselabgasskandal eine mächtige Stimme zu geben. Tatsächlich hat der Bundesverband Verbraucherschutz eine Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geführt. Dieses Verfahren wurde im April 2020 abgeschlossen. Von den 450.000 Geschädigten haben um die 260.000 Geschädigte ein mehr oder weniger mickriges Vergleichsangebot in Form einer Einmalzahlung erhalten. 190.000 Geschädigte haben gar kein Angebot bekommen und sind leer ausgegangen.
Man kann sagen, dass die Musterfeststellungsklage im VW Dieselabgasverfahren eine große Enttäuschung darstellt. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020, also kurz nach Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens, ein entsprechendes Urteil gegen den VW Konzern gefällt hat, von dem nunmehr diejenigen, die einen Vergleich über dieses Verfahren geschlossen haben, nichts mehr haben. Hätten sie sich nicht an dem Verfahren beteiligt beziehungsweise den Vergleich abgelehnt, so wären sie heute in den Genuss des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 gekommen.
Daher hat das Verfahren diesen Geschädigten geschadet und den 190.000 Geschädigten, die gar nichts bekommen haben, viel Zeit geraubt. Man könnte am Ende sogar sagen, dass die Einführung des Musterfeststellungsverfahrens durch die Politik einen Vorteil für den VW Konzern gebracht hat. Ob dies am Ende so beabsichtigt gewesen ist oder nicht, kann dahinstehen.
Auf jeden Fall sind alle diejenigen, die sich noch nicht vergleichsweise mit dem VW Konzern geeinigt haben, aufgerufen, ihre Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen.
Wir bieten hierzu ein kostenfreies Orientierungsgespräch an entweder persönlich oder telefonisch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 0611/450230.
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