Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung muss der Vermieter zuvor schriftlich ankündigen und begründen. Frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter in einem neuen Schreiben eine weitere Mieterhöhung verlangen.  Der Mieter schuldet dann die erhöhte Miete vom...