Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit derFrage befasst, ob ein Mieter einen größeren Hund halten darf, wenn der Mietvertrag diesbezüglich keine Regelungen enthält. Im Fall stritt der Mieter mit seinem Vermieter um die Zulässigkeit der Haltung eines Collies. Die Wohnung war etwa 100 qm groß und lag im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses. Die Richter urteilten nun, dass die Wohnung jedenfalls nicht ungeeignet sei, um einen auch etwas größeren Hund artgerecht zu halten. Da auch weder eine verstärkte Abnutzung der Mietwohnung noch eine Belästigung der anderen Mietparteien durch die Hundehaltung festgestellt werden konnte, entschied das Gericht zugunsten des Hundehalters.
BGH Az.: VIII ZR 329/11
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