Aufgrund der bekannten Gesundheitslage bleibt es leider für uns alle nicht aus, sich verstärkt mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. „Gerade Unternehmer sollten immer dafür Sorge tragen, dass eine durchdachte und vernünftige Nachfolgeplanung den Fortbestand des Unternehmers sichert“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit.

Notfallplan“ und „Masterplan“

Hier gilt es natürlich zunächst zu differenzieren. „Der Unternehmer sollte sich zunächst Gedanken machen, welche Regelungen im Falle einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit seinerseits oder gar seines unvermittelten Ablebens greifen sollen“, rät Herr Bernhardt, Rechtsanwalt unter anderem mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. „Darüber hinaus kann durch eine konsequent durchdachte und langfristige Nachfolgeplanung ein guter Übergang des Unternehmens und des Familienvermögens auf die Nachfolgegeneration sichergestellt werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt weiter.

Ziele der Nachfolgeplanung festlegen

Im Rahmen der Nachfolgeplanung legt der Unternehmer zusammen mit seinen anwaltlichen und steuerlichen Beratern zunächst seine Ziele fest. „Es geht regelmäßig vor allem darum, die Unternehmensfortführung auch im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen zu regeln. Zugleich soll die Familie abgesichert und eine Reduzierung der steuerlichen Belastung erreicht werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Dies kann beispielsweise durch Maßnahmen wie die Übertragung von Unternehmensteilen zu Lebzeiten, der Anpassung von Gesellschaftsverträgen, in Einzelfällen auch der Verlegung des Wohn- oder Firmensitzes ins Ausland erreicht werden. Auch das Auseinanderfallen des Unternehmens wegen Belastungen durch Steuer- oder Pflichtteilszahlungen kann durch eine gute Strategie vermieden werden.

Der erbrechtliche Fachberater: Individuelle Lösungen suchen

„Natürlich gibt es keine allgemein gültigen Lösungsansätze für alle Unternehmen“, teilt der Rechtsanwalt aus Wiesbaden mit. „Es gilt immer, je nach aktueller Situation individuelle, auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten, und diese bei Änderung der Situation natürlich auch immer wieder anzupassen“, meint der Rechtsberater.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller