Aufgrund der Gesundheitslage müssen sich Bürger wie Anwälte gegenwärtig mit einer Vielzahl von kurzfristig erstellten neuen Gesetzen beschäftigen. „Es kann davon ausgegangen werden, dass viele Gesetze verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen und einer sehr genauen juristischen Prüfung unterzogen werden müssen“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Eingriff in die Religionsfreiheit?

„Die Religionsfreiheit ist ein hoch geschütztes verfassungsrechtliches Gut nach unserem Grundgesetz“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt. Die Verbote bezüglich sozialer Kontakte durch verschiedene Landesgesetzgeber wie auch den Bund betreffen natürlich auch die Durchführung von religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Gebetshäusern. Ist dies im Hinblick auf Art. 4 des Grundgesetzes, der ausdrücklich eine ungestörte Durchführung religiöser Veranstaltungen gewährleistet, zu rechtfertigen?

Erste Entscheidungen?

„Nach und nach erreichen uns nun die ersten Entscheidungen von Gerichten, die sich mit der Corona-Gesetzgebung befassen mussten“, so Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden weiter. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Eingriff rechtmäßig und insbesondere auch verhältnismäßig sei, da der Schutz des Grundrechts auf Gesundheit und Leben gegenüber der Religionsfreiheit vorrangig sei. Im Urteil wurde auch ausgeführt, dass sich das Verbot nur auf Gottesdienste oder sonstige religiöse Handlungen mit mehreren Personen beziehe. Die „stille Einkehr“ in einem Gebetsraum sei für den Gläubigen welcher Religion auch immer natürlich weiterhin möglich.

Entscheidungen von Behörden überprüfen

Gegen sämtliche Verbotsbescheide von Behörden kann man sich natürlich zunächst einmal zur Wehr setzen. „Es gilt in jedem Falle, Bescheide rechtzeitig mit dem Einspruch anzufechten, und sich fachkundige anwaltliche Beratung zu versichern“, teilt Rechtsanwalt Bernhardt mit. Die verbindliche Klärung der mit den neuen Gesetzen aufgeworfenen Rechtsfragen wird sich in jedem Falle noch mehrere Jahre lang hinziehen; bis dahin sollte man Rechtsnachteile nicht in Kauf nehmen.

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