Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ist seit Ausbruch der Corona-Pandemie in vielfacher Weise rechtlich für die Betroffenen der Corona-Beschränkungen anwaltlich tätig. Seit dem 25.11.2020 kann man als Unternehmer/in die sogenannten Corona-November- und Dezemberhilfen in Wiesbaden beantragen.

Wir als Rechtsanwälte sind neben den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dazu legitimiert, solche Anträge zu stellen.

Wir die Rechtsanwaltskanzlei stellt für Sie diese Anträge zu einem Festpreis. Lassen Sie sich diese finanziellen Hilfen nicht entgehen.

Mit den Corona-Novemberhilfen können bis zu 75% des Umsatzausfalles im Verhältnis zum November und Dezember 2019 geltend gemacht werden. Es gibt auch die Möglichkeit einen Durchschnittsmonat zum Vergleich des Jahres 2019 geltend zu machen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller