In das Hausdach integrierte sogenannte Fotovoltaikanlagen, werden ab sofort steuerlich vom Finanzamt so behandelt wie Anlagen, die auf das Dach aufgesetzt werden. Bisher waren die „Indachanlagen“, die klassische Dachziegel komplett ersetzen, steuerlich schlechter eingestuft als die blau spiegelnden Flächen, die schon vielerorts auf den Dächern zu sehen sind.
Jetzt unterliegen beide Arten von Solarstromanlagen den ertragssteuerlichen Vorschriften für selbstständige, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter, so das Bundesfinanzministerium. Sie können über 30 Jahre abgeschrieben werden.
Die in das Dach integrierten Solarstromanlagen sehen zwar viel eleganter aus als die auf das Dach montierten, jedoch sind sie auch meist erheblich teurer.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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