Viele, die schon einmal den Verlust eines geliebten Elternteils zu überwinden hatten, kennen die Situation: Trotz des Todes wird die Rente des Verstorbenen noch für mehrere Monate überwiesen. Dürfen die Erben dieses Geld behalten?

Aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts

„Das Bundessozialgericht hat sich aktuell mit der Frage der Rückforderung von Rente befasst“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit. In dem zu entscheidenden Fall war die Betroffene im November verstorben, was der Bank wenige Tage später bekannt auch war. Gleichwohl waren für die Monate Dezember und Januar noch Rentenzahlungen auf das Konto überwiesen worden. Als die Rentenversicherung diese Gelder zurückforderte, hatte die Bank bereits die Mittel auf dem Konto an die Erben ausgezahlt und das Konto gelöscht.

Änderung der Rechtsprechung steht bevor

Das Bundessozialgericht hat das Risiko einer falschen Zahlung letztlich bei der Bank gesehen. Diese habe auch die Pflicht, wenn Zahlungen auf ein Konto einer bereits verstorbenen Person eingehen, und der Bank dies bekannt ist, entsprechende Veranlassungen zu treffen. Dies dürfte eine Änderung der bankinternen Handlungsweisen herbeiführen

Auch die Erben sind in der Pflicht

Doch dürfen sich auch die Erben, die eine zu viel erbrachte Rentenzahlung bereits ausgezahlt bekommen haben, nicht zu früh freuen. Die Mitwirkungspflicht, für eine Kontoklärung des Erblassers zu sorgen, besteht für die Erben gegenüber den Banken oder hier der Rentenversicherung weiterhin fort.

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