Zum 01. Mai 2014 wird das Flensburger Punktekonto grundlegend reformiert. Die deutlichste Änderung ist, dass schon bei 8 Punkten der Führerschein entzogen wird, nicht wie bisher bei 18 Punkten. Hierfür werden die Punkte in Zukunft auch anders verteilt, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Das „Mehrfachtäter-Punktesystem“, wie es im korrekten Amtsdeutsch heißt, wird zum „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Dies soll, laut dem Bundesministerium für Verkehr, einfacher, gerechter und transparenter sein.
Bis jetzt ist es so, dass ein Bußgeld von mindestens 40 € auch mit Punkten bestraft wird. Die genaue Höhe hängt von Art und Schwere des Vergehens ab, erklärt Cäsar-Preller. Ab 18 Punkten ist aber Schluss und der Führerschein wird entzogen.
Im neuen System werden Ordnungswidrigkeiten ab 60 € Bußgeld mit einem Punkt bestraft, da sie als schwerer Verstoß gelten. Für Ordnungswidrigkeiten, welche mit Fahrverboten bestraft werden und bestimmte Straftaten werden nunmehr 2 Punkte im Flensburger Register registriert. Für Straftaten bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird, werden 3 Punkte fällig. Dies gilt u.a. für Trunkenheitsfahrten, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Neu ist auch, dass es lediglich noch für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Punkte gibt, die einen unmittelbaren Bezug zur Verkehrssicherheit haben. 
Straftaten wie z.B. Beleidigung oder Ordnungswidrigkeiten wie das unberechtigte Befahren einer Umweltzone bleiben Punktemäßig  unbestraft.
Was nunmehr nicht mehr mit Punkten bestraft wird, wird jedoch weiterhin mit Bußgeldern geahndet. Zum Teil auch mit deutlich höheren als bisher, warnt Cäsar-Preller.
So wird das Bußgeld für das unberechtigte Befahren von Umweltzonen von 40 € auf 80 € verdoppelt.
Auch bei Vergehen, welche mit Punkten bestraft werden steigt das Bußgeld nunmehr an. So wird das telefonieren mit dem Handy mit einem Punkt bestraft und kostet nunmehr 60 € statt 40 €.
Bis zu 3 Punkte bleiben in Flensburg folgenlos, mit 4 – 5 Punkten erfolgt seitens des Kraftfahrtbundesamtes eine 25 € teure zusätzliche Ermahnung und der Hinweis auf die Möglichkeit eines Punkteabbauseminars. Mit diesem etwa 400 € teuren Seminar lässt sich ein Punkt streichen, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Beim sechsten und siebten Punkt erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Chance mit Hilfe eines Seminars einen Punkt abzubauen entfällt. Mit dem achten Punkt stellt das Kraftfahrbundesamt die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen fest und entzieht auf Dauer den Führerschein. 
Der Experte Cäsar-Preller weist darauf hin, dass dann vor Ablauf von sechs Monaten und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, im Volksmund „Idiotentest“ genannt, eine Neu-Ausstellung nicht mehr möglich ist.
Die komplizierten Verjährungsregeln entfallen ebenfalls zum 1. Mai. Nunmehr verjähren alle Verkehrswidrigkeiten, welche mit einem Punkt bestraft werden in 2  ½ Jahren, alle die mit 2 Punkten bestraft werden in 5 Jahrenund alle mit drei Punkten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Wie der Anwalt Cäsar-Preller erläutert, werden die bestehenden Punkte in das neue Punktesystem umgerechnet.
Dies bedeutet alle Punkte die auf Verkehrswidrigkeiten beruhen, für die es nunmehr keine Punkte mehr gibt werden ersatzlos gestrichen.
Alle übrigen Punkte werde übertragen nach dem Schema, dass bis zu 7 Punkte maximal 3 neue ergibt, 8-13 Punkte 4-5 neue ergeben, 14-17 alte nunmehr 6-7 neue sind. 18 Punkte entsprechen insoweit 8 Punkten.
Für die alten Punkte gelten jedoch weiterhin die alten Tilgungsfristen, für alle Einträge ab dem 1. Mai gelten dann die neuen.