Die Brustvergrößerung gehört zu den beliebtesten Eingriffen in der plastischen Chirurgie. Nach wie vor lassen sich die meisten Patientinnen implantatgestützt operieren. Bis heute ranken sich viele Vorurteile um das Thema Brustimplantate.

Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden berichtet:

Über angebliche Schädigungen aufgrund von fehlerhaften Brustimplantaten, beispielsweise durch Verrutschen oder Auslaufen, wird häufig berichtet.

Tatsache ist, dass Brustimplantate so sicher sind wie noch nie zuvor und die modernen Brustimplantate bestehen überwiegend aus Silikon und sind wesentlich weicher als ältere Modelle aus Kochsalz. Brustimplantate aus Silikon sind nicht nur medizinisch unbedenklicher als Kochsalzimplantate, sondern geben ein natürliches Gefühl.

Die Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden klärt auf:

Es halten sich hartnäckige Gerüchte, dass Brustimplantate nach spätestens 10 Jahren ausgewechselt werden müssen. Allerdings haben moderne Brustimplantate eine wesentlich höhere Lebensdauer und viele Frau leben auch nach mehr als 10 Jahren nach der Operation einwandfrei.

Die Vornahme eines Brustimplantatwechsel oder -entfernung erfolgt meist aufgrund medizinischer Beschwerden, z.B. bei Kapselfibrose, Schmerzen oder anhaltenden Beschwerden.

Jedoch gerade der Hersteller Allergan hat immer mal wieder Probleme mit Modellen von Brustimplantaten und nimmt Rückrufaktionen vor. Im Jahr 2028 erfolgte eine Rückrufaktion von Allergan Brustimplantaten mit aufgerauter Textur in Europa.

Hintergrund dieser Rückrufaktion war, dass die Brustimplantate im Verdacht gestanden hatten, das Wachstum des Lymphoms BIA-ALCL zu begünstigen und somit Brustkrebs hervorrufen können. Diese Art von Brustkrebs hatte meist einen tödlichen Verlauf.

Darüber hinaus kam es zum sogenannten Gel-Bleeding und bei einer Untersuchung stellte sich heraus, dass bei 98 Prozent der Allergan Implantate Silikonpartikel außerhalb der Implantate im Körper gefunden wurden. Diese Silikonpartikel können toxische Reaktionen im Körper hervorrufen.

Der Rechtsanwalt aus Wiesbaden empfiehlt Ihnen

Kommt Ihnen eine der Beschwerden bekannt vor oder sind Sie Betroffene eines fehlerhaften Brustimplantats, ungeachtet dessen, ob es sich um ein Implantat der Firma Allergan handelt oder nicht, kann Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu stehen.

In einem solchen Fall können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden aufsuchen und ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch wahrnehmen, in welchem wir Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten.