Nicht selten kommt es vor, dass man sich als Patient beim Arzt nicht verstanden, falsch behandelt oder sogar falsch diagnostiziert fühlt. Was ist, wenn ein solcher Vorfall sogar zu einem gesundheitlichen Schaden führt?

Eine Kanzlei in Wiesbaden berät:

Bleiben Sie nicht aktionslos. Es könnte ein vorwerfbarer Diagnosefehler des Arztes vorliegen. Aus einem solchen können sich Schadensersatz, Schmerzensgeld oder auch der Ersatz von einem Verdienstausfall ergeben.

Aber Achtung nicht alle Fehler eines Arztes führen auch zu einer Haftung desselben. Es muss bedacht werden, dass zahlreiche Symptome einer Krankheit nicht immer eindeutig sind und jeder Patient unterschiedlich ist. Deswegen wird zwischen vorwerfbaren Diagnosefehlern (manchmal auch Diagnoseirrtum genannt), nicht vorwerfbaren Diagnosefehlern und Befunderhebungsfehlern unterschieden.

Ein Rechtsanwalt in Wiesbaden klärt auf, wann ein vorwerfbarer Diagnosefehler vorliegt:

Liegt ein vorwerfbarer Diagnosefehler vor, können Sie den Arzt in Haftung nehmen. Ein vorwerfbarer Diagnosefehler liegt vor, wenn

  1. die Diagnose des Arztes eine nicht mehr vertretbare Fehldiagnose darstellt,
  2. für eine Krankheit kennzeichnende Symptome vom Arzt nicht ausreichend berücksichtigt wurden,
  3. oder der Arzt eine notwendige Befunderhebung unterlassen hat.

Die Rechtsanwaltkanzlei in Wiesbaden rät Ihnen:

Wenn Sie als Patient einen vorwerfbaren Diagnosefehler vermuten, sind Sie vorerst in der Position diesen auch zu beweisen und den notwendigen Kausalzusammenhang zwischen Ihrem Gesundheitsschaden und dem Diagnosefehler darzustellen.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden will Ihnen hier diese Aufgabe erleichtern. Für etwaige Gespräche in der Kanzlei in Wiesbaden sollten Sie alle ärztlichen Befunde und Gutachten mitbringen. Es ist auch empfehlenswert, dass Sie ein Gedächtnisprotokoll des Arzttermines anfertigen, indem Sie den Diagnosefehler vermuten.

Bei Fragen rund um das Thema Arzthaftungsrecht und Diagnosefehler hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden weiter.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller