Oft gab es nach einer Trennung eines Paares Streit um die gemeinsame Mietwohnung. Die neuen Regeln im Mietrecht schaffen nun mehr Klarheit:

  1. Künftig darf derjenige Partner die Wohnung für sich verlangen, der vernünftigerweise darin bleiben sollte, weil er zum Beispiel die Kinder erzieht oder aus anderen Gründen stärker darauf angewiesen ist.
  2. Stand der in der Wohnung bleibende Partner bislang nicht im Mietvertrag, so wird er nun automatisch zum Mieter. Der Vermieter muss lediglich formlos über den Wechsel informiert werden.
  3. Der Vermieter muss den Wechsel im Vertrag hinnehmen, wenn der neue Mieter nicht als besonders unzuverlässig bekannt ist und keine Störung des Hausfriedens zu befürchten ist. Liegt in der Person aber ein „wichtiger Grund“, darf der Vermieter innerhalb eines Monats kündigen.
  4. Der Partner der auszieht, muss – anders als bisher – nicht für künftige Mietschulden geradestehen. Die sogenannte „Nachhaftung“ wurde abgeschafft.

Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden