Zwei Tage vor der Jahreshautversammlung am 22. Juni holt der Abgasskandal Volkswagen wieder ein. Nicht nur die staatsanwaltschaftlichen Vermittlungen wurden bekannt. Auch berichtet u.a. das Handelsblatt, dass es im Konzern Überlegungen gebe, Ansprüche gegen den Ex-Chef Winterkorn geltend zu machen. Dieser könne zumindest eine rechtliche Mitverantwortung für den Dieselskandal tragen – selbst dann, wenn er von den Manipulationen nicht gewusst haben sollte.
 
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gehen hingegen auf eine Strafanzeige der Finanzaufsicht BaFin zurück. Es bestehe der Anfangsverdacht auf Marktmanipulation. VW könnte schon viel früher von den manipulierten Abgaswerten gewusst haben als zugegeben. Der Konzern hatte die Informationen erst am 22. September 2015 öffentlich gemacht. Die VW-Aktie büßte daraufhin erheblich an Wert ein, die Aktionäre erlitten einen beträchtlichen Schaden. „Dass Volkswagen möglicherweise schon viel früher von den Abgasmanipulationen gewusst haben könnte, ist im Grunde genommen nicht neu. Aber durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erhält dieser Verdacht zunehmende Bedeutung. Sollte VW die Aktionäre tatsächlich zu spät über die Abgasmanipulationen informiert haben, dürfte ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz vorliegen. Damit dürfte sich der Konzern gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
 
Cäsar-Preller hat für geschädigte Aktionäre bereits Schadensersatzklagen eingereicht. Außerdem hat das Landgericht Braunschweig inzwischen den Weg für ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, freigemacht. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob VW gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig ist. „Aktionäre haben noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei sind aber die kurzen Verjährungsfristen zu beachten. Forderungen können möglicherweise schon im September 2016 verjährt sein“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller