Der BGH vertrat die Auffassung>, dass ein Sonderkündigungsrecht für abgeschlossene DSL-Verträge für Verbraucher bei Umzug auch dann nicht bestehe, wenn der Anbieter nicht in der Lage sei, am neuen Wohnort DSL bereit zu stellen.
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 ist es jetzt damit vorbei. § 46> Abs. 8 TKG stellt klar, dass bei Umzug dem Verbraucher gegenüber dem Provider ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn der Provider amneuen Wohnort des Verbrauchers die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann. Dem Verbraucher steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das Sonderkündigungsrecht kann nicht durch Klauseln in AGBs ausgeschlossen werden.
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