Die Grundzüge der Erbschaftssteuerreform stehen. Am Montag einigte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Eckpunkte der Neuregelung, die als Wahlmöglichkeit rückwirkend ab Anfang 2007 in Kraft treten soll.
Um die künftig deutlich höhere Bewertung mit dem Verkehrswert für privat genutzte Immobilien auszugleichen, werden die Freibeträge für Ehegatten (auf 500.000 Euro), Kinder (auf 400.000 Euro) und Enkel (auf 200.000 Euro) kräftig erhöht. Unternehmenserben erhalten 85 % der Erbschaftssteuer erlassen, wenn sie den Betrieb achteinhalb Jahre lang weiterführen. Für vermietete Immobilien wird es einen Bewertungsabschlag von 10 % geben. Ausgeglichen werden sollen die Entlastungen durch höhere Steuersätze bei entfernten Verwandten, bei denen somit die höhere Immobilienbewertung doppelt zu Buche schlägt. Haus & Grund rechnet daher unter dem Strich mit Mehrbelastungen für Immobilienerben von einigen hundert Millionen Euro.