Ein Autofahrer hat die Tierarztkosten zu zahlen, wenn er einen Hund anfährt. Dies gilt auch, wenn der Wert des Tieres weit überstiegen wird.
Der Fall:
Ein Autofahrer fuhr einen acht Jahre alten Terriermischling an, der 175 € gekostet hatte. Das Amtsgericht München verurteilte – anders als bei materiellen Dingen, bei denen der Fahrer nur den Wert ersetzen muss – den Fahrer dazu, 1650 € Tierarztkosten zu bezahlen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller erklärt, dass Tiere zwar rechtlich wie Sachen behandelt werden, aber laut dem BGB nicht als Sache behandelt werden, sondern einen ideellen Wert haben.
Die Hundebesitzerin musste jedoch auch 550 € bezahlen, da sie den Hund nicht richtig angeleint hatte.
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