Ein Einbruch kann viele Folgen haben, auch für die Psyche. Eine kleine Checkliste kann helfen, in einem solchen Ernstfall einen klaren Kopf zu behalten.
Experten empfehlen: Wenn man nach Hause kommt und sieht, dass die Wohnung aufgebrochen wurde, sollte man draußen warten und wenn möglich mit dem Handy die Polizei anrufen. Der Täter könnte sich ja noch drinnen befinden. Abgeraten wird davon, sich dem Täter, falls man ihm bei der Flucht begegnet, aufhalten zu wollen bzw. sich ihm in den Weg zu stellen. Drinnen sollte man auf die Polizei warten und nichts verändern, aber gegebenenfalls Fotos machen oder Nachbarn befragen.
Ein Einbruchdiebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Direkt nach dem Einbruch sollte man sich einen Überblick verschaffen, was gestohlen wurde und dies in einer sogenannten „Stehlgutliste“ aufführen. Diese muss man der Polizei vorlegen. Mit dem polizeilichen Aktenzeichen nach einer Strafanzeige geht diese Liste dann an die Versicherung. Die Versicherung sollte auch umgehend nach dem Einbruch informiert werden, damit sie gegebenenfalls einen Schadensgutachter vorbeischicken kann.
Als nächstes sollte man die Gefahren minimieren, also ein kaputtes Schloss auswechseln und notwendige Dinge nachkaufen. Hiervon sollte man die Quittungen als Belege aufheben.
Die Versicherung kann die Vorlage von Kaufbelegen oder Fotos der in der Stehlgutliste aufgeführten Gegenstände verlangen. Hierzu können aber auch Schnappschüsse, auf denen die Wohnungseinrichtung zu erkennen ist, dienen. Auch eidesstattliche Versicherungen von Personen, die die Wohnung kennen, helfen hier.
Wenn keine Einbruchsspuren zu finden sind, kann es Probleme geben. Denn die Hausratversicherung gilt nur für den Einbruchdiebstahl, nicht für den gewöhnlichen Diebstahl. Ist der Einbrecher also mit einem Schlüssel in die Wohnung gekommen oder hat sich besonders geschickt angestellt, wird es schwer, einen Einbruch zu beweisen. Auch durch grob fahrlässiges Verhalten kann man den Versicherungsschutz verspielen. Wer beispielsweise ein Fenster gekippt gelassen hat und im Erdgeschoss wohnt, handelt grob fahrlässig; wer das gleiche im dritte Stock macht, jedoch nicht – es sei denn, er hat ein Gerüst vor dem Fenster.
Einbruchsopfer leiden neben dem materiellen Schaden natürlich auch an der psychischen Belastung. Auch Wochen nach dem Einbruch können manche Menschen sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher fühlen oder nicht mehr ruhig schlafen. Hier ist es wichtig, über das Erlebte zu sprechen – mit Freunden oder Nachbarn oder auch mit professionellenHelfern.
Aber wie die Kriminalpolizei ja schon seit langem rät: Vorbeugen! Also auf geschlossene Fenster achten, die Wohnungstür nicht nur zuziehen, sondern abschließen und/oder sogar Sicherheitsschlösser anschaffen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Neueste Kommentare