Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in der Politik ein hitzig diskutiertes Thema und dominiert die Medien. Nun fordern die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen ein baldiges Ende dieser Impfpflicht.
Welche rechtlichen Konsequenzen die Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach sich zieht, erfahren Sie von Ihrem Corona-Anwalt in Wiesbaden.

Ihr Corona-Anwalt aus Wiesbaden zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Ihr Corona-Anwalt aus Wiesbaden weiß, dass Anlass für diese Forderung die Sorge der Länder ist, dass das Aufrechterhalten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht den schon bestehenden Personalmangel verschärfe, Thüringens Gesundheitsministerin
Werner positionierte sich öffentlich gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, da sie den ausgelasteten Beschäftigten des Gesundheitswesens kein zusätzliches Sonderopfer abverlangen wolle.

Den bisher vereinzelten Forderungen der Länder nach einem Ende der Impfpflicht soll nun durch die gemeinsam verkündete Forderung Nachdruck verliehen werden. Dies befürwortet Ihr Corona-Anwalt aus Wiesbaden sehr. Folglich könnte schon mit Ablauf des Kalenderjahres eine Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich unzulässig sein.

Bei einer Pflichtverletzung Ihres Arbeitgebers hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nimmt sich Ihr Corona-Anwalt in Wiesbaden gerne Ihrer Problematik an, um einer unrechtmäßigen Kündigung oder Zwangsimpfung entgegenzuwirken.
Hierzu können Sie sich in einem kostenlosen Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbart werden.