Seit dem 28. Juni ist eine Gesetzesänderung zur Absenkung von Mindeststrafen bei Kinderpornografie in Kraft getreten. Diese hatte das Mindeststrafmaß für die Verbreitung, den Abruf und Besitz solchen Materials gesenkt.
Für eine Lehrerin kam dies gerade rechtzeitig, denn durch das vorherige Gesetz wurden Menschen auch dann bestraft, wenn sie Nacktfotos nur an Betroffene weiterleiten, um sie zu warnen oder zu helfen. Nunmehr kann in solchen Fällen auch nur wegen eines Vergehens ermittelt werden, wenn die Schuld als gering bewertet wird, erklärt Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Lehrerin hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, was die Lehrerin mitbekam und entsprechendes Material an die Mutter des Kindes weiterschickte, damit diese Anzeige bei der Polizei erstatten konnte.
Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Koblenz im Juli 2023 Anklage gegen die Lehrerin. Das Amtsgericht Montabaur lehnte Ende des Jahres die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete dies damit, dass die Lehrerin „in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten“ gehandelt habe. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde dieser Beschluss im Januar vor dem Landgericht Koblenz aufgehoben, erklärt Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Jetzt kann die Lehrerin aufatmen: Das Strafverfahren gegen sie wurde eingestellt, wie das Amtsgericht Montabaur mitteilt. Der Gerichtsbeschluss kann nicht angefochten werden, das Strafverfahren ist dem Gericht zufolge abgeschlossen.
Laut Gericht haben sowohl die Staatsanwaltschaft Koblenz als auch die Angeklagte der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Selbst wenn ein Tatnachweis in einer Hauptverhandlung erbracht worden wäre, hätte das Schöffengericht den Schluss gezogen, dass die Schuld der Lehrerin so gering war, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestand. Die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt.
Sollten Sie Fragen auf dem Gebiet Strafrecht haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller wenden. Nutzen Sie hierfür auch unser kostenloses 15-minütiges Ersteinschätzungsgespräch.
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