Die Bundesregierung hat die neue Energiesparverordnung (Enev 2009) verabschiedet. Bauherren und Hauseigentümer müssen sich voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 auf die neuen Vorschriften einstellen. Für den Neubau gilt, dass die Höchstwerte für den zulässigen Jahresenergiebedarf in Wohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Die Anforderungen an Wärmedämmung steigen um durchschnittlich 15 Prozent. Bei der Modernisierung gilt, dass bei größeren Maßnahmen z. B. am Dach, an der Fassade oder an den Fenstern, die einzelnen Bauteile nur noch rund 30 Prozent weniger Wärme durchlassen dürfen als bisher. Der Eigentümer kann aber alternativ nachweisen, dass sein Gebäude nach der Sanierung die neuen Grenzwerte für Neubauten um höchstens 40 Prozent übersteigt. Dass diese Vorgaben eingehalten wurden, muss ihm künftig das beauftragte Bauunternehmen bestätigen. Für Dachböden gilt, dass die oberste begehbare Geschossdecke eines Hauses spätestens bis Ende 2011 gedämmt sein muss, wenn das Dach ungedämmt ist. Weiterhin wurde festgelegt, dass mindestens 30 Jahre alte Nachtspeicherheizungen ab Januar 2020 vom Eigentümer außer Betrieb genommen werden müssen. Hier sind aber nur Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten betroffen. Wenn ein Bauantrag oder die Bauanzeige noch vor dem Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung vom Eigentümer eingereicht wird, gilt für ihn noch die alte Verordnung. Muss er keine Behörde einschalten, entscheidet der Baubeginn, welche Regeln gelten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät: „Größere Modernisierungen sollten möglichst noch vor Oktober begonnen werden. Bezüglich staatlicher Förderung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Hilfen an die Enev 2009 anpassen. Allerdings steht zu erwarten, dass es dann für einige Maßnahmen, die bisher gefördert wurden, wahrscheinlich keine KfW-Mittel mehr geben wird.“