Unter dem Erbbaurecht versteht man das Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu
errichten, ohne Eigentümer dieses Grundstücks zu sein. Daniela, Fisch Anwältin aus Wiesbaden, erklärt
was diesbezüglich zu beachten ist.

Vorteile des Erbbaurechts


Ein Vorteil des Erbbaurechts ist, dass man als Erbbauberechtigter bloß einen Erbbauzins zahlen muss,
anstatt ein eigenes Grundstück zu erwerben, erläutert Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden. Generell
gilt, dass der Erbbauzins in regelmäßigen Abständen an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt wird.

Ablauf des Erbbaurechtsvertrags

Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert,
erlischt das Erbbaurecht mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Immobilie auf dem besagten
Grundstück geht rechtmäßig auf den Grundstückseigentümer über. Grund hierfür ist, dass die Immobilie
als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gilt. Jedoch steht einem grundsätzlich eine angemessene
Entschädigung zu.

Höhe der Entschädigung

Die auf dem Grundstück gebaute Immobilie ist zwar an den Grundstückseigentümer herauszugeben,
jedoch geht man in diesem Falle nicht leer aus. Man erhält in diesem Falle eine angemessene
Entschädigung. Diese bemisst sich nach dem Wert, den die Immobilie im jeweils aktuellen Zeitpunkt hat,
weiß Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden weiter.

Verlängerung eines Erbbaurechtsvertrags

Es besteht die Möglichkeit, das Erbbaurecht vor Ablauf des Vertrages zu verlängern, führt Daniela Fisch,
Anwältin aus Wiesbaden, weiter aus. „Das ist jedoch nur möglich, wenn man sich mit dem
Grundstückseigentümer über eine Verlängerung einigt. Zieht man eine Vertragsverlängerung in Erwägung,
sollte daher ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer frühestmöglich erfolgen“, ergänzt Frau Fisch.
Empfehlenswert ist allerdings, Verlängerungsoptionen schon im Erbbaurechtsvertrag aufzunehmen, um
Konflikte zu vermeiden.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Erbbaurecht wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller
aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller