Wie Sie Haushaltsauflösungen richtig regeln
Von Monika Hillemacher Ein Trauerfall in der Familie belastet die Angehörigen nicht nur seelisch, sondern auch zeitlich und finanziell. Schließlich gibt es etliche Formalitäten zu erledigen: Versicherungen müssen gekündigt werden, und die Abmeldung des Autos wartet auch. Nach dem Tod älterer oder alleinstehender Menschen steht zudem oft noch die Haushaltauflösung an. Sie fällt vielen Angehörigen besonders schwer – professionelle Helfer bieten hierbei aber Unterstützung.
Erste Ansprechpartner können Bestatter und Pfarrer sein. „Auf Wunsch lösen unsere Mitglieder den Haushalt auf und melden das Auto ab“, sagt Rolf Lichtner, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Bestatter (BDB) in Düsseldorf. Ohnehin nehmen Beerdigungsunternehmen trauernden Angehörigen viele Formalitäten ab, wenn diese es wünschen – etwa den Gang aufs Standesamt oder die Benachrichtigung von Rentenkasse und Versicherungen. „Je nach Aufwand kostet der Service zwischen 150 und 400 Euro“, erläutert Lichtner. Für Sonderwünsche wie das Abmelden des Autos kommen weitere Kosten hinzu. Ähnlich sieht es nach Angaben des BDB bei Haushaltsauflösungen aus. Die Bestatter arbeiten hierbei in der Regel mit Spezialfirmen zusammen. Sie bewerten den Hausrat, bevor er etwa bei Auktionen verkauft wird. „Der Erlös steht den Angehörigen zu“, so Lichtner. Den Auftrag zur Wohnungsauflösung dürfen grundsätzlich Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen geben. Der Erbschein gilt ebenfalls als Legitimation.
Wer selbst aufräumt, findet in karitativen Einrichtungen Abnehmer für brauchbare Dinge aus dem Hausrat. In fast allen Kommunen gibt es von Wohlfahrtsverbänden oder Diakonie betriebene Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser, in denen bedürftige Menschen gebrauchte Waren günstig einkaufen können. Benötigt werden neben Möbeln und Geschirr auch Kochherde, Kühlschränke oder Kleider, sagt Bernd Bleines von der Caritas-Initiative „CariJob“.
Vorab werden die Hinterlassenschaften aber bei einem Besichtigungstermin in der Wohnung begutachtet. Was 20 Jahre in Gebrauch war, tauge nicht mehr unbedingt für andere, sagt Bleines. Einzelne Stücke holen die Verbände kostenlos ab – komplettes Entrümpeln ist dagegen kostenpflichtig. Angehörige müssen dabei mit Kosten von 50 bis 150 Euro rechnen.
Auch professionelle Entrümpler bieten Angehörigen bei einem Todesfall ihre Dienste an. Zum Schutz vor unseriösen Anbietern empfiehlt sich eine Vorbesichtigung, bei der festgelegt wird, was der Entrümpler mitnimmt. Dann sollten Angehörige sich einen Kostenvoranschlag geben lassen. Günstig ist es dabei, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren. Außerdem sollte die Firma eine Haftpflichtversicherung vorweisen, die für mögliche Transportschäden geradesteht.
Vor Beginn der Aktion sollte ein Zeitplan aufgestellt werden. Er ist im Hinblick auf Kündigungsfristen für den Mietvertrag, Renovierungsarbeiten und kommunale Abholtermine für Sperrmüll hilfreich. Ebenso ist es ratsam, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Wertgegenstände und Erinnerungsstücke sollten dabei aussortiert werden, empfiehlt Jakli. Um Einrichtung und Wertgegenstände zu Geld zu machen, können Hinterbliebene etwa eine Annoce im Kleinanzeigenteil einer Zeitung aufgeben. Daneben ist das Internet als Plattform für den Verkauf eines Nachlasses in Eigenregie ebenso geeignet wie Trödelmärkte. „Die Nachfrage ist groß. Es gibt Leute, die suchen immer alles“, sagt Christine Bernuth, Vizepräsidentin des Bundes deutscher Auktionatoren.
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