Schweigen im Walde. Über anderes wussten die Rechtsanwälte der Kanzlei Cäsar-Preller in den vergangenen Wochen und Monaten kaum zu berichten, wenn ihre Mandanten, die sie zu Angelegenheiten ihrer Vermögensnachfolgeplanung und Testamentsgestaltung beraten, sich mit folgenden- und übrigens auch absolut berechtigten- Fragen an sie wandten:
„Was wird nun mit der Erbschaftssteuer? Welche Reformen hält der Gesetzgeber nun parat? Welche steuerlichen Belastungen müssen meine Erben nach meinem Ableben befürchten?“
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte mit einem vielbeachteten Urteil im Januar 2007 weite Teile des deutschen Erbschaftssteuerrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und dem Gesetzgeber gewissermaßen die „Hausaufgabe“ gegeben, hier nachzubessern. Die Bundesregierung hatte dies zum Anlass genommen, anzukündigen, dass gleich die große Reform des Erbschaftssteuerrechts in Angriff genommen werden sollte. Und tatsächlich: Die entsprechenden Ministerien traten alsbald in Aktion und erarbeiteten in den Folgemonaten mehrere Gesetzesentwürfe. Hierbei gingen insbesondere aus einem Thesenpapier der eigens eingerichteten „Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe“ die Eckpunkte der geplanten künftigen Regelungen doch ziemlich deutlich hervor.
Doch seit einigen Monaten scheint Stillstand bei der endgültigen Abfassung der Reform eingetreten zu sein. Die Homepage des Bundesfinanzministeriums, welche von den Fachleuten der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller selbstverständlich regelmä6szlig;ig eingesehen wird und als zuverlässige Quelle für Informationen angesehen werden kann, hüllt sich seit mehreren Monaten in Schweigen zu der k&uumL;nftigen Erbschaftssteuer. Tatsächlich wird nunmehr offenkundig, dass in der regierenden Großen Koalition aus CDU und SPD keine Einigkeit vorhanden ist und der gegenwärtige Gesetzesentwurf wohl nicht die nötige Mehrheit in den Gremien Bundestag und Bundesrat finden dürfte.
Was bedeutet dies für den Erbschaftssteuerpflichtigen? Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber ein verfassungsgemäßes Erbschaftssteuergesetz schaffen. Tut er dies nicht, gilt das gesamte Gesetz als außer Kraft gesetzt und es darf einstweilen keinerlei Erbschaftssteuer mehr erhoben werden. Hierdurch können der Staatskasse knapp vier Milliarden Euro jährlich verloren gehen.
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