Sind in einer Annonce Bilder von der Wohnung zu sehen, lässt sie sich oftmals 
leichter vermieten oder verkaufen. Jedoch kann ein Fotoshooting in den eigenen 
vier Wänden von den Mietern abgelehnt werden. Eine Kündigung brauchen sie nicht 
fürchten. 
Das Landgericht Frankenthal entschied nämlich, dass gegen den Willen des Mieters 
seine Wohnung nicht fotografiert werden darf. 
Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet damit 
alleine der Mieter, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Während der Mietzeithat der Mieter das alleinige Entscheidungsrecht. Außerdem 
kommt hinzu, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Vermieter – gewollt 
oder ungewollt – bei seinen Fotos auch „Teile der Lebensart des Mieters, der 
Einrichtung der Wohnung, und seines Lebensstils“ aufnimmt. Dies bedeutet aber 
einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre des Mieters. 
Deswegen sollten sich Mieter auch nicht vom Vermieter oder Makler mit Drohungen 
zu Schadensersatz oder Kündigung einschüchtern lassen. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, 
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