Wer in den Urlaub fährt, möchte für ein paar Tage nicht an das eigene Zuhause denken. Jedoch sollte man während einer Reise für den Vermieter stets erreichbar bleiben. Denn es können Notfälle eintreten, die dies erforderlich machen. Kann sich der Vermieter z. B. wegen eines Wasserrohrbruchs keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen, darf er die Wohnung aufbrechen lassen. 
Daher sollte der Mieter seinem Vermieter beispielsweise seine Handynummer geben und einen Wohnungsschlüssel bei Freunden oder Nachbarn hinterlegen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
Sind Mieter länger als die übliche Ferienzeit abwesend, sollte auch der Briefkasten von Freunden oder Nachbarn geleert werden, damit Mieter auf Ankündigungen des Vermieters innerhalb eines Monats reagieren können. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.