Verbraucher können ihren Vertrag nun widerrufen, auch wenn er schon viele Jahre alt ist, das Auto zurückgeben und alle bislang gezahlten Darlehen- und Leasingraten zurückfordern.

Eine kostenlose Orientierung bietet die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller an.

Der EuGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Auto- Kredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischen Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Hoffen dürften bis zu 20 Millionen Versicherungsnehmer, die Auto Kredit- und Leasingverträge abgeschlossen haben. Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen, von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen, möglich sein, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungsraten/Leasingraten und evtl. geleistete Anzahlungen/Leasingsonderzahlungen von der Autobank/Leasinggesellschaft unter Anrechnung eines teilweise zu leistenden geringen Wertersatzes erstattet bekommt. Zusätzlich wird der Käufer von zukünftigen Verbindlichkeiten befreit, kann unkompliziert aus dem Vertrag aussteigen, sowie das Fahrzeug zurückgeben, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten unter Abzug eines geringen Wertersatzes für die Nutzung zurück und ist nicht länger an seinen Vertrag gebunden. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur beanspruchen, wenn der Darlehens-/Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen worden ist. Ansonsten wendet sich das Widerrufsrecht ausschließlich an Verbraucher.

Der EuGH hält Widerrufsinformationen für rechtswidrig.

Mit Urteil vom 09.09.2021 erklärt der EuGH, dass fast alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14 tätigen Widerrufsfrist noch widerrufen werden können, da die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat, erklärt Joachim Cäsar-Preller.

Betroffen waren unter anderem Autofinanzierungsverträge der Mercedes-Benz-Bank, der PSA-Bank und der BMW-Bank. Bemängelt wurden die rechtswidrigen Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und Beschwerdemöglichkeiten. Ähnliche Klauseln wie die, die vom EuGH beanstandet wurden, hat die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller auch in Leasing- und Kreditverträgen von anderen Banken gefunden.

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, sind seit vielen Jahren für das Recht des Verbraucherwiderrufs tätig. Anfänglich war es die Finanzierung für eine Immobilie, jetzt sind es Finanzierungen z.B. von Autos.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller prüft für Sie kostenlos die Chancen eines Widerrufs. Wir benötigen hierzu lediglich den Finanzierungs-/Leasingsvertrag, den Fahrzeugschein und ggfs. die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Nach der Prüfung melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, um das Ergebnis unserer Prüfung bekannt zu geben.

Sollte sich ein Vorgang lohnen und Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir kostenlos die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bis zu einer möglichen Deckung.

Gerne können wir uns neben einem kostenfreien Telefontermin auch zu einem persönlichen Termin zusammenfinden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Zentralrufnummer für Deutschland: 0611 450 230.

Wir wollen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht