Das Führen eines Fahrtenbuches mag lästig erscheinen, ist jedoch eine Auflage, die Behörden unter bestimmten Umständen verlangen können. Besonders dann, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden kann, trifft es häufig den Vorgesetzten oder Geschäftsführer eines Unternehmens. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung verdeutlicht, dass diese Verantwortung nicht ohne weiteres auf Mitarbeiter abgewälzt werden kann (Az.: 14 L 1352/24). Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berichtet. 

Anwalt aus Wiesbaden: Konsequenzen für Unternehmen

In dem Fall vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ging es um einen Firmenwagen, der von einem Mitarbeiter genutzt wurde. Der Fahrer war zu schnell unterwegs, doch die Behörde konnte nicht feststellen, wer genau zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug fuhr. Die Firma als Fahrzeughalterin wurde daraufhin von der Behörde aufgefordert, den Fahrer zu benennen. Da der Geschäftsführer keine genauen Angaben machen konnte, weil innerbetrieblich keine Dokumentation der Fahrzeugnutzung geführt wurde, verhängte die Behörde die Auflage, für 15 Monate ein Fahrtenbuch zu führen.

Rechtsanwalt aus Wiesbaden: Innerbetriebliche Vereinbarungen entbinden nicht von der Verantwortung

Der Geschäftsführer wehrte sich gegen diese Entscheidung und argumentierte, dass seine Mitarbeiter laut Arbeitsvertrag verpflichtet seien, die Nutzung der Firmenfahrzeuge zu dokumentieren. Zudem sei die Zweiwochenfrist für die erste Anhörung nicht eingehalten worden. Obwohl die Behörde das Verfahren gegen den Fahrer einstellte, wurde die Fahrtenbuchauflage nicht aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte jedoch, dass solche innerbetrieblichen Regelungen gegenüber der Behörde keine rechtliche Wirkung entfalten. „Die Pflicht zur Dokumentation eines Firmenwagens bleibt im Außenverhältnis allein beim Geschäftsführer“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Auch die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist spielte keine Rolle, da die Dokumentationspflicht für Firmenfahrzeuge es erlaubt, Verstöße auch über einen längeren Zeitraum nachzuvollziehen.

Anwalt aus Wiesbaden: Fahrtenbuchpflicht als nicht zu unterschätzendes Risiko

Laut dem Wiesbadener Rechtsanwalt zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass es für Geschäftsführer wichtig ist, klare und nachvollziehbare Regelungen zur Nutzung von Firmenfahrzeugen zu implementieren und sicherzustellen, dass diese auch eingehalten werden. „Sollte es zu einem Verkehrsverstoß kommen, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden kann, bleibt die Verantwortung beim Geschäftsführer, auch wenn innerbetriebliche Vereinbarungen bestehen“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Fahrtenbuchpflicht stellt für Geschäftsführer eine erhebliche Verantwortung dar, die nicht leicht auf Mitarbeiter übertragen werden kann. Unternehmen sollten genau darauf achten, wie sie die Nutzung ihrer Firmenfahrzeuge dokumentieren. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden unterstützt Sie gerne in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. 

M. Wittor