Der Führerschein darf nicht eingezogen werden, wenn vor Gericht nicht geklärt werden kann, ob Drogen am Steuer wirklich zu einer Fahruntüchtigkeit geführt haben. In einem vor dem Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 9 Gs – 23 Js 721/08) verhandelten Fall war ein Autofahrer der Polizei aufgefallen, der vermutlich Amphetamine genommen hatte. die Beamten gaben an, dass der Mann ungewöhnlich langsam fuhr und auch sehr langsam auf offener Straße wendete. Das Gericht war der Ansicht, dass dies jedoch noch keine unsichere Fahrweise begründe. Der Fahrer war weder Schlangenlinien gefahren noch hatte er Verkehrsregeln missachtet. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, den Führerschein vorläufig einzuziehen, wurde daher vom zuständigen Richter abgewiesen. Demzufolge reichen gerötete Bindehäute, Schweißperlen auf der Stirn oder ein insgesamt müder Eindruck nicht, um von einer drogenbedingten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Diese Merkmale seien angesichts der nächtlichen Stunde und der unangenehmen Situation einer Verkehrskontrolle nicht ungewöhnlich. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden