Nach dem Willen der Bundesregierung soll Falschberatungen von Banken und anderen Finanzdienstleistern zum Schaden der Verbraucher jetzt der Garaus gemacht werden. Notfalls gesetzlich will man den Instituten ein Produkt-Informationsblatt vorschreiben. Es soll die wichtigsten Angaben über eine kundengerechte Beratung enthalten und riskante Anlagen, die dem Verbraucher untergeschoben werden, ausschließen. Das kündigte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nach einem Fachgespräch mit Experten aus Banken, Versicherungen, Investmentfonds, Verbraucherschützern und Gewerkschaften an. Auch die staatliche Bonner Finanzaufsichtsbehörde Bafin geriet unter Beschuss, deren Kontrolle der Institute bei der Beratung der Verbraucher von Teilnehmern als „zu lax“ dargestellt wurde. Verschärft werden müssten auch Haftungen für Wertpapierprospekte.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden