Für viele Kfz-Besitzer gehört es schon fast zur Norm. Schummeln oder Betrügen wird zur Versuchung. Doch man sollte bei den Angaben immer bei der Wahrheit bleiben, sonst ist großer Ärger beinah vorprogrammiert.
Wenn Sie einen Schaden bei der Versicherung melden, dann sollten Sie auf keinen Fall falsche Angaben machen. Das kann nämlich gerichtliche Konsequenzen haben. „Wenn später von der Versicherung herausgefunden wird, dass Sie bei ein paar Angaben gemogelt haben, kann die Versicherung den Kaskoschutz aufheben. Außerdem wird in manchen Fällen ein Strafverfahren wegen versuchter Täuschung eingeleitet.“, mahnt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Auffällig wird es immer dann, wenn die Polizei ganz andere Angaben macht, als der Versicherungsnehmer. 
Selbst wenn die Angaben aus Unwissenheit geschehen sind, kann das böse Konsequenzen haben.
Bei neueren Fahrzeugen kann ein Sachverständiger beispielsweise  sehen, wann mit einem Fahrzeug gefahren wurde. Diese Informationen werden automatisch vom Kraftwagen gespeichert und werden unter Umständen zum Verhängnis. „Sie sollten sich wirklich gut überlegen, was Sie bei der Versicherung zu Protokoll melden. Bei Unsicherheiten sollten Sie im Zweifelsfall lieber nachforschen oder keine Angaben dazu machen.“, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Besteht ein Täuschungsverdacht, so wird die Versicherung die Zahlung zunächst nicht bewilligen. Dann sind Sie in der Pflicht, einen Vollbeweis zu erbringen. Ein sogenannter Vollbeweis ist sehr schwer vorzubringen. Dazu bräuchten Sie zum Beispiel Zeugen oder andere eindeutige Beweise. „In der Regel erstattet der Versicherer jedoch keine Strafanzeige, wenn der Kunde selbst für denSchaden aufkommt.“,  sagt der Rechtsanwalt.
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