Wegen möglicher fehlerhafter Beratung von Kunden geht die Finanzaufsicht BaFin gegen verschiedene Banken vor. Erstmals wurde gegen sechs Kreditinstitute ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die BaFin bestätigte inzwischen einen entsprechenden Bericht des „Handelsblatts“. Die Verfahren seine entweder wegen völlig fehlender oder unkorrekter Beratungsprotokolle eingeleitet worden. Nun droht den Banken ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro, ganz abgesehen von dem erneuten Imageverlust. Die Namen der betroffenen Banken wurden bislang aber nicht genannt. Durch Beschwerden von Kunden oder eigen Auswertung von Prüfungsberichten der Banken sei die Finanzaufsicht auf die Fälle gestoßen, so BaFin-Sprecher Ben Fischer.
Nach der Lehman-Pleite und der Finanzmarktkrise wurde die Pflicht zur Beratung in Finanzanlagen vor einem Jahr neu geregelt. Dabei gehören auch Beratungsprotokolle zur Auflage. Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner wollte damit die Position der Kunden stärken, die wegen mangelhafter Beratung ihrer Bank Verluste erlitten haben. Vorher war es für Bankkunden sehr schwierig, ihre Rechte durchzusetzen.
Die betroffenen Banken haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme; erst danach wird es einen Abschlusstermin der Verfahren geben. Schon Anfang April hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beklagt, dass Bankkunden oftmals falsch oder mangelhaft beraten würden oder nicht die nötigen Informationen über angebotene Produkte erhielten. Die Verbraucherzentrale kündigte an, unfaire Vertriebsmethoden, ineffiziente Produkte oder Wettbewerbsstörungen verschärft ins Visier zu nehmen.
Experten kritisieren die Beratungsleistungen der Bankmitarbeiter auch nach Einführung der neuen Regeln. Die Kreditinstitute sollten Transparenz doch eher als einen Wettbewerbsfaktor sehen. So könnten z. B. Banken mit einer „Transparenz-Zertifizierung“ ausgezeichnet werden, denn Offenheit und Ehrlichkeit können durchaus Kaufargumente sein. Idealerweise könnte etwa die neutrale Stiftung Warentest einzelne Banken bewerten. So hätten die Banken einen größeren Anreiz, mit guter Beratung zu werben, und die Kunden könnten vertrauensvoller investieren.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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