Einsatzkräfte der Feuerwehr begeben sich täglich in heikle Situationen wie, brennende Häuser oder an gefährliche Unfallorte, um Menschenleben zu retten. Das alles geschieht ohne Kosten für die Beteiligten.
Die Feuerwehr ist jedoch nicht nur im Einsatz wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, sondern sie übernimmt auch die Bergung von Tieren. Allerdings ist es in der Regel so, dass der Besitzer die Kosten für die Rettung seines Tieres selbst übernehmen muss. Eine Tierärztin aus Berlin erlebte nun, wie teuer die Rettung eines Hundes werden kann, wenn man von der Feuerwehr dazu verpflichtet wird die Gebühren selbst zu übernehmen, darüber informiert der Wiesbadener Fach- und Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der verhandelte Fall vor dem Verwaltungsgericht Berlin begann Ende des Jahres 2012. Der Hund einer Tierärztin wurde von Familienmitgliedern ausgeführt. Als dieser einen Fuchsbau wahrnahm riss er sich mitsamt der Leine los und verschwand in diesem. Nach dem er nichtmehr herauskam riefen die Spaziergänger die Feuerwehr um den Hund befreien zu lassen. Die freiwillige Feuerwehr rückte mit 23 Einsatzkräften und fünf Fahrzeugen an. Nach achtstündiger Bergungsarbeit konnten die Feuerwehrmänner den Terrier schließlich befreien. Dazu mussten sie mehrere Meter tief bis in die Nacht graben. Einige Zeit nach der Rettung erreichte die Tierärztin und Halterin des Hundes die Rechnung der Feuerwehr. Nach dieser sollte sie für die Aktion, nach der Gebührenordnung der Hauptstadt, rund 13.000 Euro zahlen. Diese Summe wollte die Hundehalterin jedoch nicht begleichen und klagte, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.
Vor Gericht begründete sie ihr Vorgehen damit, dass der Einsatzleiter hätte wirtschaftlicher handeln müssen. Fünf Einsatzfahrzeuge unter denen ein Löschfahrzeug gewesen sein soll und 23 Feuerwehrmänner seien nach Ansicht der Klägerin nicht notwendig gewesen. Der Einsatzleiter rechtfertigte sich, indem er argumentierte, dass die Einsatzfahrzeuge zum Transport der Mannschaft, sowie des Materials und zur Beschaffung von Licht benötigt wurden. Eine Vielzahl an Einsatzkräfte sei aktiv gewesen um zu schaufeln und die Erde abzutragen.
Die Streitparteien einigten sich nun nach einem zweijährigen Prozess in einem Vergleich darauf, dass die Klägerin nur 10.000 Euro der Kosten tragen muss. Die Gebühren für ein Löschfahrzeug zahlt die Feuerwehr aus ihrem eigenen Etat. Darüber hinaus werden der Hundebesitzerin ein Drittel der Gerichtskosten von der Stadt Berlin erlassen. 
Glücklicherweise besitzt die Tierärztin eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund, die die Hälfte der Kosten, d.h. 5000 Euro, übernimmt, erklärt Cäsar-Preller. Da Tiere, wie in diesem Fall Hunde, fähig sind Schäden zu verursachen, welche hohe Kosten auslösen können sollte man als Besitzer darüber nachdenken ob es sich möglicherweise lohnt eine Haftpflichtversicherung für das Tier abzuschließen, rät der Experte für Tierrecht Cäsar-Preller.