Mehrere Banken und Kreditinstitute, darunter die Citi-Bank und die Frankfurter Sparkasse, geraten derzeit unter Beschuss, weil sie ihren Kunden Zertifikate der in Insolvenz gefallenen Investmentbank Lehmann Brothers empfohlen haben. Derzeit dürfen Zertifikate der US-Bank nicht mehr bedient werden, für die Anleger droht der Totalausfall. Betroffen von der Finanzkrise sind aber auch Aktieneigner.
Nach Angaben des Wiesbadener Rechtsanwalts Joachim Cäsar-Preller, dessen Kanzlei sich u. a. auf Kapitalanlagerecht spezialisiert hat, sind nicht wenige Kunden von Banken und Sparkassen beim Kauf von US-Zertifikaten und Aktien falsch beraten worden. So gelten Zertifikate im Gegensatz zu manch anderen Wertpapieren als spekulativ. Zudem sind die Papiere im Falle der Insolvenz der emittierenden Bank praktisch wertlos. Über diese Umstände müssen Bank- und Sparkassenberater vor einer Vermittlung von Zertifikaten zwingend aufklären. In der Vergangenheit hat sich insbesondere die Frankfurter Sparkasse beim Verkauf der riskanten Lehman-Anteile an eigene Kunden hervorgetan. Klar sei nach Angaben von Rechtsanwalt Cäsar-Preller aber auch, dass zahlreiche Banken bei der Beratung zur Anlage in US-Papiere und Aktien Fehler gemacht hätten, die es nun im Hinblick auf Schadensersatzansprüche zu überprüfen gilt.
Doch Vorsicht bei der Verjährung: Ansprüche wegen Falschberatung drohen bereits drei Jahre nach Erwerb der Anteile, im Falle der Prospekthaftung sogar schon 6 Monate seit Kenntnis von Prospektmängeln zu verjähren. Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt daher den Geschädigten, schnell zu handeln und ihre möglichen Ansprüche überprüfen zu lassen.