Flugzeug verpasst! Schlechter kann der Urlaub nicht beginnen. Nicht nur der Stress ist dann groß, sondern es entstehen auch Zusatzkosten für den Ersatzflug. Passierte dies aber alles nur, weil ein Airline-Mitarbeiter eine falsche Aussage gemacht hat, werden die Kosten erstattet, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Verlassen sich Reisende nämlich auf die Aussage eines Airline-Mitarbeiters, „dass sie rechtzeitig am Gate ankommen werden“, haftet die Airline, wenn das Flugzeug dann doch bereits gestartet ist, so das Amtsgericht Rostock.
Der Fall:
Eine Klägerin hatte für sich und ihren Lebensgefährten eine Kreuzfahrt gebucht. Von Hamburg nach La Romana sollte der Hinflug erfolgen. Das Paar stellte am Flughafen fest, dass es einen Koffer zu Hause vergessen hatte. Die Tochter brachte diesen daraufhin noch rechtzeitig zum Flughafen. Um 7.35 Uhr erreichte das Paar dann das Boardinggate. Sie wurden jedoch nicht mehr ins Flugzeug gelassen und mussten deshalb zwei Tage später fliegen, wodurch Kosten für die Hotelübernachtung, Transfers und Ersatzanschaffung entstanden. Die Klägerin verlangte deshalb vom Reiseveranstalter ihr Geld zurück sowie Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Das Gericht gab ihr recht. Denn der verpasste Flug sei alleine durch ein Fehlverhalten der Mitarbeiterin der Airline zustande gekommen.
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