Die schmierigen schwarzen Staubablagerungen, die sich an Wänden und in Zimmerecken bilden, müssen vom Vermieter entfernt werden. Sie sind unter dem Begriff „Fogging“ (Englisch „fog“ für Nebel) bekannt und entstehen oft an Wänden in Wohnungen, die zuvor renoviert oder umgebaut wurden.
Auch wenn sich die Wände erst nach den Renovierungsarbeiten des Mieters verfärbt haben, sind Vermieter für die Beseitigung verantwortlich, da die Schmiere als Mietmangel gilt. So entschied der Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 271/07. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter die Wohnung vertragsgemäß genutzt hat, das heißt zum Beispiel die Wände mit handelsüblicher Farbe gestrichen hat.
Fogging-Beläge werden nach bisherigen Erkenntnissen durch die Ausdünstungen von Farben, Klebern und Kunststoffböden begünstigt, deren flüchtige Weichmacher sich mit Schwebestaub verbinden.