Frankfurt am Main – Ein Frauenarzt aus Sachsen-Anhalt wurde vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem eine 34-jährige Patientin bei einer Schönheitsoperation verstarb. Neben der Bewährungsstrafe muss der 61-jährige Arzt 19.400 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Familie der Verstorbenen zahlen. Ein Berufsverbot wurde jedoch nicht ausgesprochen.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden berichtet:

Der tragische Vorfall ereignete sich im November 2019, als die stark übergewichtige Frau sich einer Fettabsaugung im Nacken unterzog. Während der anschließenden Hautstraffung kam es zu einem Herzstillstand, an dessen Folgen die Patientin einige Tage später in einer Klinik verstarb.

Das Gericht stellte fest, dass dem Arzt eine Reihe an gravierenden Fehlern unterlaufen sind, welche unerklärlich sind. Dazu zählte unter anderem die unzureichende Aufklärung der Patientin über die Risiken eines solch schwerwiegenden Eingriffs. Zudem fanden die Operationen in den gemieteten Praxisräumen einer Hausärztin in Frankfurt-Schwanheim statt, die für solche Eingriffe nicht geeignet waren. Weiterhin kritisierte das Gericht, dass der Arzt den Eingriff alleine durchgeführt hatte, obwohl mindestens eine weitere medizinisch ausgebildete Hilfskraft erforderlich gewesen wäre.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und räumte die Vorwürfe weitgehend ein. Nach dem Vorfall verlor er seine Position als Chefarzt in einem Krankenhaus in Sachsen-Anhalt und befindet sich seither in psychologischer Behandlung. Diese Umstände berücksichtigte das Gericht strafmildernd für den angeklagten Arzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung angestrebt, doch das Gericht entschied, dass aufgrund der zahlreichen Versäumnisse des Arztes eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gerechtfertigt sei, da der Mediziner zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe.

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